Sie möchten Ihren Hochschulabschluss anerkennen lassen?
In Deutschland wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden.
Hierzu Informationen der Bundesregierung.
Bewertung von Hochschulabschlüssen
Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten in Deutschland in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten?
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben oder aus der EU/EWR/Schweiz kommen, können Sie ohne Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Sie brauchen auch nicht zwingend eine Bewertung Ihres Hochschulabschlusses. Diese kann aber hilfreich sein, z. B. für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz.
Für die Einreise aus einem Drittstaat ist die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses wichtig: Wenn Ihr Hochschulabschluss nachweislich mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, können Sie als anerkannte Fachkraft ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen: z.B. zur Jobsuche oder mit einem Arbeitsangebot für eine Beschäftigung. Vielleicht können Sie auch die Blaue Karte EU beantragen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Einwanderung.
reglementierte berufe
Reglementierte Berufe sind durch gesetzliche Vorschriften geschützt. Das heißt: Wer einen reglementierten Beruf ausüben will, braucht eine bestimmte Berufsqualifikation. Das heißt auch: Wer in Deutschland einen reglementierten Beruf ausüben will und eine ausländische Berufsqualifikation hat, braucht die Anerkennung!
Darüber hinaus muss die Person weitere Voraussetzungen erfüllen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen. Diese weiteren Voraussetzungen können je nach Beruf unterschiedlich sein. So kann z. B. ein Nachweis über die persönliche Eignung, die gesundheitliche Eignung oder die Deutschkenntnisse erforderlich sein. Vor allem in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Soziales sind viele Berufe reglementiert.
Es gibt verschiedene Formen der Reglementierung:
- Bei bestimmten Heilberufen ist die Approbation notwendig, um den Beruf uneingeschränkt ausüben zu dürfen. Dazu gehören Arzt, Apothekerin, Tierarzt, Zahnärztin und Psychotherapeut.
- In einigen Berufen ist die Berufsbezeichnung geschützt. Dann darf eine Person nur mit offizieller Erlaubnis die Berufsbezeichnung führen. Das gilt z.B. für Physiotherapeut, Hebamme oder Logopäde.
- Im Handwerk gibt es einige reglementierte Berufe auf Meisterebene. Wer sich in diesen Berufen selbstständig machen will, muss sich in die sogenannte Handwerksrolle eintragen lassen. Zu den reglementierten Handwerksberufen zählen z. B. Bäckermeister, Friseurmeisterin oder Zahntechnikermeister.
- Für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sind sogenannte Befähigungsnachweise oder Sachkundenachweise erforderlich. Das gilt z. B. für Bewacher, Versicherungsberaterin oder Fahrlehrer.
Viele Berufe sind auf Bundesebene reglementiert. Für diese Berufe gelten bundesweit dieselben Vorschriften, so z. B. für Ärztin, Pflegefachperson oder Meister im Handwerk.
Spezialisiert auf Gesundheitsberufe
- Mediziner
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